Elternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird in der E1 zunächst für ein Jahr gewählt. Ab der E2 (ebenfalls noch Eingangsstufe) findet diese Wahl alle zwei Jahre statt.

Schulelternbeiratsvorsitzende: Frau Stahl

Schulelternbeiratsvorsitzende Vertretung: Frau Ernst

Klasse /
Klassenlehrerin
Elternbeirat
E1a&b
Frau Holzki, Frau Klein, Frau Klüh
E2a
Frau Schiedat
Frau Brambring
Frau Mast
E2b
Frau Grützmacher
Frau Ubach-Utermöhl
Frau Ernst
2a
Frau Fischer
Frau Rosenkranz-Doser
Frau von Mangoldt
2b
Frau Ruppert
Frau Blumenauer
Frau Stahl
3a
Frau Forster
Frau Kroneberg
Frau Short
3b
Frau Plumpe
Frau Baumstieger
Frau Spilling
4a
Frau Apenberg
Frau Giehl
Frau Wolf
Frau Blumenauer
4b
Frau Tomillo
Frau Weidemann
Frau Riebesell
Frau Herzing

Der Klassenelternbeirat hat drei Aufgaben:

  • Er ist Ansprechpartner/ in für die Schulleitung, für die Lehrkräfte und für die Eltern, wenn es um Fragen geht, die die Klasse oder einen Teil der Klasse betreffen.
  • Der Klassenelternbeirat lädt ein zu den Elternabenden und übernimmt die Gesprächsleitung
  • Der Klassenelternbeirat ist Mitglied des Schulelternbeirates. Er nimmt an den Sitzungen teil, bringt die Vorschläge aus „seiner“ Klasse ein und berichtet am nächsten Elternabend über die Schulelternbeiratssitzung.

Der Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternbeiräten der einzelnen Klassen zusammen. Für die Dauer von zwei Jahren wird aus diesem Kreis ein/-e Schulelternbeiratsvorsitzende/-r gewählt. Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten; er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Durch den SEB werden die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.