Beurlaubung & Krankmeldung

Beurlaubung
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen können vom Klassenlehrer genehmigt werden, Beurlaubungsanträge ab drei Tagen sind bei der Schulleitung einzureichen. Beurlaubungen vor und im Anschluss an die Ferien sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

Krankmeldung
Bei Erkrankung Ihres Kindes benachrichtigen Sie bitte umgehend telefonisch das

Sekretariat der Schule (Tel. 06174 – 3743) .

Sollte Ihr Anruf nicht persönlich entgegen genommen werden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens nach drei Fehltagen der Klassenlehrerin zu übergeben. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.

Bei unentschuldigtem Fehlen werden Sie umgehend vom Sekretariat angerufen. Das dient ausschließlich zum Schutz des Kindes. Bitte prüfen Sie, ob die Klassenlehrerin und das Sekretariat Ihre aktuellen Notfallnummern haben.