Elternbeirat

Der Klassenelternbeirat wird in der E1 zunächst für ein Jahr gewählt. Ab der E2 (ebenfalls noch Eingangsstufe) findet diese Wahl alle zwei Jahre statt.

Schulelternbeiratsvorsitzende: Frau Ubach-Utermöhl

Schulelternbeiratsvorsitzende Vertretung: Frau Baumstieger

Klasse /
Klassenlehrerin
Elternbeirat
E1a
Frau Forster
Frau Kronberg
Frau Short
E1b
Frau Plumpe
Frau Baumstieger
Frau Spilling
E2a
Frau Apenberg
Frau Giehl
Frau Blumenauer
E2b
Frau Tomillo
Frau Ubach-Utermöhl
Frau Schreiber
2a
Frau Klein
Herr Probst
Frau Freire Finzen
2b
Frau Sander-Hubrich
Frau Bielohuby
Frau Hoffmann
3a
Frau Jansen
Frau Kim
Frau Scharf
3b
Frau Grützmacher
Frau Güther
Frau Noltenius
4a
Frau Zellhorn
Herr von Cleef
Herr von Neumann-Cosel
4b
Frau Ruppert
Frau Sen-Hölscher
Frau Shahpir

Der Klassenelternbeirat hat drei Aufgaben:

  • Er ist Ansprechpartner/ in für die Schulleitung, für die Lehrkräfte und für die Eltern, wenn es um Fragen geht, die die Klasse oder einen Teil der Klasse betreffen.
  • Der Klassenelternbeirat lädt ein zu den Elternabenden und übernimmt die Gesprächsleitung
  • Der Klassenelternbeirat ist Mitglied des Schulelternbeirates. Er nimmt an den Sitzungen teil, bringt die Vorschläge aus „seiner“ Klasse ein und berichtet am nächsten Elternabend über die Schulelternbeiratssitzung.

Der Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternbeiräten der einzelnen Klassen zusammen. Für die Dauer von zwei Jahren wird aus diesem Kreis ein/-e Schulelternbeiratsvorsitzende/-r gewählt. Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten; er soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Durch den SEB werden die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit vertreten.